16. Januar 2002 Prof. Dr. Klaus Buchner

Am 16.Januar referierte auf Einladung des Lindauer ödp-Kreisverbandes Prof. Dr. Buchner von der TU München, stellvertretender Vorsitzender der Bundes-ödp, über das vieldiskutierte Thema Mobilfunk. Die Lindauer ödp konnte sich über eine erstaunliche Resonanz, nämlich etwa 200 Zuhörer in der Inselhalle, freuen.

Eine Zusammenfassung der Thesen und Aussagen von Prof. Buchner:
- Die meisten Landesregierungen sind an den Mobilfunkunternehmen beteiligt und würden sich mit notwendigen Auflagen nur ins eigene Fleisch schneiden.
- Die in Deutschland geltenden Grenzwerte sind entschieden zu hoch und technisch gesehen gar nicht notwendig um ein funktionierendes Netz zu gewährleisten. Die Grenzwerte beziehen sich auf mögliche thermische Folgen auf den Organismus. Die gravierenden Folgen der Funkstrahlen sind aber gerade im nichtthermischen Bereich zu suchen. Die Grenzwerte wurden von der Strahlenschutzkommission (SSK) von einer privaten, von Mobilfunkbetrebern gesteuerten, Organisation (ICNIRP) übernommen.
- Menschen, die durch die Nähe zu einer Sendeanlage einer dauernden Strahlung ausgesetzt sind, klagen nicht nur über Kopfschmerzen, Schlafstörungen und Konzentrationsschwächen, sondern müssen langfristig auch damit rechnen, dass sich ihr Erbgut verändert, dass Missbildungen beim Nachwuchs auftreten oder die Wahrscheinlichkeit an Krebs zu erkranken überproportional zunimmt.
- Prof. Dr. Buchner erklärte, dass er kein Gegner moderner Kommunikationstechniken sei, er wende sich vielmehr gegen die rücksichtslose und viel zu hohe Bestrahlung der Menschen. Die Grenzwerte in Österreich, Italien, der Schweiz, und selbst in Nationen wie China und Russland sind niedriger als bei uns. In Salzburg ist nur ein 1/10 000 der deutschen Werte vereinbart und dennoch funktionieren die Handys.
- Die Schädlichkeit gepulster digitaler Strahlen ist durch viele Studien klar belegt worden. Selbst neuere Studien, die zu 50 % von Netzbetreibern mitfinanziert wurden um gewisse Vorgaben einzubringen, belegten die gesundheitsschädigende Wirkung der Funkstrahlen. Dennoch werden die Ergebnisse durch ranghohe Politiker ins Gegenteil verkehrt und die Veröffentlichung einfach verboten.
- Leider konnte Prof. Dr. Buchner den Bürgern, die sich gegen Sendemasten in ihrem unmittelbaren Umfeld wehren möchten, keine großen Erfolgsaussichten machen, wenn sie den juristischen Weg beschrieben. Der viel zu hohe, aber rechtsgültige Grenzwert lässt wenig Anlass zu Hoffnung. Es gibt jedoch erste Urteile, die Mietern wegen Strahlen aus der Nachbarschaft das Recht auf eine Mietminderung zusprechen.

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